Gestaltung des Übergangs Kindergarten – Grundschule (Stand: Januar 2023)

1. Pädagogische Begründung

Jedes Kind ist einzigartig!
Kinder haben unterschiedliche Begabungen, Stärken sowie Schwierigkeiten und ihre Entwicklung verläuft in ganz individueller Weise. Wenn Kinder eingeschult werden, so treffen jeweils einzigartige Individuen in der Schule an und nicht etwa eine Gruppe gleichförmiger Mädchen und Jungen.
Die Grundschule hat die Aufgabe, eine Lernkultur zu schaffen, die diese Einzigartigkeit der Voraussetzungen und Kompetenzen der Kinder für die individuellen Lernprozesse nutzt. Die Kinder haben ein Recht auf ihren Zugang zur Welt und der Lehrperson kommt die Aufgabe zu, diesen Weg des Kindes zu berücksichtigen, zu beobachten und zu begleiten sowie mit dem Kind und mit allen am Erziehungs- und Bildungsauftrag Beteiligten über unterstützende Fördermaßnahmen ins Gespräch zu kommen. Differenzierung ist der Schlüssel, mit dieser Heterogenität umzugehen. Passgenaue Anforderungen knüpfen an den jeweiligen Ausgangslagen an, um niveau- und wegdifferenzierte, aber letztlich zielgleiche Förderung aller Kinder zu gewährleisten.

2. Lernstandsdiagnostik als Basis der unterrichtlichen Arbeit

2.1. Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kindergarten und Schule
Um die individuelle Lernbiographie des Kindes sowie seine aktuellen Fähig-, Fertigkeiten und Kenntnisse bei Schuleintritt als Ausgangspunkt für schulische individuelle Fördermaßnahmen nutzen zu können, ist eine intensive Kooperation folgender, am Erziehungs- und Bildungsprozess, Beteiligten unerlässlich.

 1. ErzieherInnen des abgebenden Kindergartens
 2. Erziehungsberechtigte des Kindes
 3. Schulvertreter (Schulleitung, Eingangsklassenlehrer, eventuell Sozialpädagogen)
 4. ggf. außerschulische Partner (Schularzt, Beratungsstellen, Therapeuten,…)
Um die individuelle Ausgangslage des einzelnen Kindes ermitteln zu können, gilt es in einen engen Austausch über die, durch Beobachtungen und Testverfahren, ermittelten Ergebnisse zu gelangen.

2.1.1. Vorraussetzungen der Kooperation

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Um für das einzelne Kind einen optimalen Übergang zu ermöglichen und es von Beginn seines Schuleintritts dort abzuholen, wo es aktuell in seiner Entwicklung steht, ist ein Erfahrungsaustausch mit den Einrichtungen des Elementarbereichs unerlässlich. Diese habe das Kind ein oder mehrere Jahre lang begleitet, Kinder und Eltern beraten sowie individuelle Förderempfehlungen ausgesprochen und entsprechende Maßnahmen durchgeführt bzw. begonnen. Um miteinander ins Gespräch kommen zu können, bitten wir die Eltern der zukünftigen Erstklässler um das Einverständnis, mit dem Kindergarten und gegebenenfalls mit weiteren Partnern reden zu können.

2.1.2. Einrichtung eines Arbeitskreises: Kindergarten – Grundschule
Um eine dauerhafte und effektive Zusammenarbeit ermöglichen zu können, sind regelmäßige Zusammenkünfte von Vertretern des Elementar- und Primarbereichs unerlässlich. Aufgrund dessen hat die Geisweider Schule im Dezember 2010 einen Arbeitskreis mit den verschiedenen Kindertagesstätten des schulischen Einzugsbereichs gegründet, der in regelmäßigen Abständen zusammenkommen wird.
Der Arbeitskreis verfolgt dabei das Ziel, den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule gemeinsam zu gestalten.

2.2. Schulanmeldeverfahren (Oktober des Vorjahres)

Etwa zehn Monate vor der Einschulung melden die Eltern ihr Kind nach Aufforderung durch die Stadtverwaltung in der Grundschule an.

Das Anmeldeverfahren an der Geisweider Schule verläuft wie folgt:

Ein Elternabend im Oktober vor den Anmeldeterminen informiert die zukünftigen Eltern über die Geisweider Schule. An diesem Abend werden ebenfalls die Anmeldetermine vergeben. Die Anmeldeformulare werden ausgegeben.

Die Erziehungsberechtigten kommen mit ihrem Kind an diesem Termin in die Schule.

Die Sekretärin erledigt die Erhebung der allgemeinen Daten und nimmt die ausgefüllten Formulare entgegen.

Die Schulleitung führt mit dem Kind im Beisein der Erziehungsberechtigten ein Kennenlerngespräch und protokolliert ihre Beobachtungen im Bereich Sprache auf einem Formblatt. Sollten bei dem Kind im Rahmen des Gesprächs Defizite im Bereich Sprache festgestellt worden sein und besucht das Kind im Rahmen des KITA Besuchs nicht eine Sprachförderung,  so wird das Kind zu einem weiteren Termin eingeladen, bei dem ein detaillierterer Sprachtest durchgeführt wird.

In einem weiteren Raum werden durch eine Lehrkraft oder die Sozialpädagogin der Schuleingangsphase die aktuellen Fähig-, Fertigkeiten und Kenntnisse des einzelnen Kindes im Hinblick auf folgende Basiskompetenzen ermittelt

 auditive Wahrnehmungsfähigkeit

 visuelle Wahrnehmungsfähigkeit

 taktile Wahrnehmungsfähigkeit

 Motorik

 emotional- soziale Kompetenzen

 Leistungsbereitschaft

 Konzentrationsfähigkeit.

Die während der Schulanmeldung ermittelten Daten werden schulintern aufbewahrt.

Die im Rahmen der Schulanmeldung ermittelten Beobachtungen werden in einem Protokollbogen festgehalten.

Die Vertreter des Kindergartens und der Grundschule tauschen sich anschließend über ihre Beobachtungen aus und stimmen erforderliche Fördermaßnahmen miteinander ab.

Jedes Kind erhält ein Förderheft, in dem einzelne Förderbereiche gezielt erarbeitet werden können.

3. Starterklassen

Im Schuljahr 2010/2011 hat sich die Geisweider Schule zur Etablierung sogenannter „Starterklassen“ entschieden. Ziel dieser „Starterklassen“ ist es, die Kinder schrittweise über einen längeren Zeitraum auf den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule vorzubereiten, indem sie sowohl mit der Schule wie auch den zukünftigen Mitschülern und Lehrern vertraut werden.
Auch werden bestimmte Regeln und Rituale des sozialen Miteinanders, konkrete Arbeitsweisen (z.B. Abheften von Arbeitsblättern) eingeübt sowie bestimmte Basiskompetenzen spielerisch gefestigt. Die inhaltliche und organisatorische Gestaltung dieser „Starterklassen“ planen die zukünftigen Erstklassenlehrer und die abgebenden Erzieherinnen gemeinsam.
Nach den Osterferien findet einmal im Monat für 4 Stunden ein Starterklassentag statt. (Termine werden nach Festlegung im Terminkalender veröffentlicht)

Im Rahmen der „Starterklassen“ sammeln die beteiligten Erzieherinnen der Kindergärten und die kommenden Eingangsklassenlehrer zudem aktuelle Informationen über den entwicklungsbezogenen Ist-Stand des einzelnen Kindes und tauschen sich zugleich über den Erfolg bzw. Nichterfolg der Ende Februar angeratenen Fördermaßnahmen aus. Die aktuellen Ergebnisse der Beobachtungen werden erneut in einem Protokoll dokumentiert. Je nach Ausgangslage des einzelnen Kindes werden ggf. zusätzliche Gesprächstermine mit Vertretern aus Kindergarten und Grundschule und den Erziehungsberechtigten angesetzt.

3. Besuch der zukünftigen Lehrer in den Kitas

4. Projekt der Sozialpädagogin der Schuleingangsphase in den Kitas

5. Deutschkurs für zukünftige Erstklässler

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