Übergang zu den weiterführenden Schulen

Dem Übergang zu den weiterführenden Schulen geht eine intensive Beratungsphase in der Grundschule voraus.

 

  • Mitte November findet für alle Klassen ein Elternsprechtag statt. Er dient in den vierten Klassen dazu, erste Tendenzen für den Schulwechsel zu erläutern, kann auf weitere Fördermaßnahmen verweisen.  Dieser Elternsprechtag ersetzt nicht ein Beratungsgespräch.
  • Bis Mitte November werden die Eltern aller vierten Klassen über das örtliche Schulangebot und die Bildungsgänge der weiterführenden Schulen informiert. Hierzu findet ein für die Eltern verbindlicher Informationsabend statt.

An diesem Abend, eventuell auch schon Mitte November per Schulpost, werden dann auch Termine bekanntgegeben, an denen die zukünftigen Fünftklässler mit Ihren Eltern die weiterführenden Schulen besichtigen können.

Zahlreiche Weiterführende Schulen bieten hierzu einen „Tag der offenen Tür“ an.

  • Im Zusammenhang mit dem Halbjahreszeugnis findet ein weiteres Beratungs-gespräch statt. Über das Ergebnis dieses Gesprächs wird eine Niederschrift verfasst. Dabei teilen die Klassenlehrer/innen den Eltern die Schulformempfehlung mit.

Zwei Wochen vor dem Beratungsgespräch im Januar  erhalten die Eltern einen Beobachtungsbogen als Entscheidungshilfe. Hier werden die Eltern gebeten, in verschiedenen Bereichen wie Sozial- und Arbeitsverhalten, sowie dem Lern-und Leistungsverhalten in den Hauptfächern eine eigene Einschätzung über Ihr Kind festzuhalten.

Dieser Beobachtungsbogen ist wiederum Grundlage des Beratungsgesprächs  mit dem Lehrer.

  • Die in der Klasse unterrichtenden Kollegen/innen sind Mitglieder der Klassen-konferenz, diese  halten die Ergebnisse ihrer Beobachtungen ebenfalls in Beobachtungsbögen fest.

Mitte Januar beschließt die Klassenkonferenz den Wortlaut der Übergangs-empfehlungen.

  • Die Schulformempfehlung ist Bestandteil des Zeugnisses und enthält verbale Erläuterungen zum Stand des Kindes im Hinblick auf die in den Lehrplänen formulierten verbindlichen Anforderungen am Ende von Klasse 4.
  • Die Eltern erhalten ein Anmeldeformular, mit dem sie innerhalb der festgelegten Fristen ihr Kind an einer weiterführenden Schule anmelden. Es ist den Eltern per Schulgesetz nicht erlaubt, ihr Kind an mehreren Schulen anzumelden.
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